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Sperrfristverkürzung bei Führerscheinentzug

Apr. 12, 2023Sperrfristverkürzung

Führerscheinsperre verkürzen

Mit dem Führerscheinentzug endet häufig die sogenannte Sperrfrist, also die Zeit, in der die Fahrerlaubnis nicht erneut beantragt werden darf. Ist es möglich, die Sperrfrist zu verkürzen? Wie kann man eine Sperrfristverkürzung erhalten? Und was ist dafür erforderlich?

Wann wird eine Sperrfrist angeordnet?

Eine Sperrfrist wird in der Regel im Zusammenhang mit einer MPU angeordnet, wenn Sie acht Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg gesammelt haben, oder im Rahmen von Straftaten im Straßenverkehr auffällig geworden sind (z. B. Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer).

Kann ich die Sperrfrist verkürzen?

Wenn die Sperrfrist nicht für immer durch die Behörde angeordnet wurde, grundsätzlich ja. Ein Antrag bei der zuständigen Behörde oder beim Gericht wäre durchaus möglich. Die Eignung für den Straßenverkehr muss hierfür aber nachgewiesen, werden. Die Sperrfrist muss als Voraussetzung schon mindestens drei Monate laufen.

Kann ich einen Antrag auf Sperrfristverkürzung selbst stellen?

Den Antrag kann jeder Betroffene grundsätzlich selbst stellen, ja. Wir haben ein Muster erstellt, welches Sie gegen ein Entgelt käuflich gerne von uns erwerben können. Empfehlenswert ist es aber, Ihr Vorhaben mit einem Anwalt abzustimmen.

Was ist die Sperrfrist?

Gründe für eine Sperrfrist gibt es reichlich. Häufig ist das Erreichen von acht Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Weiterhin kann der Betroffene auch bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr eine Sperrfrist auferlegt bekommen. Bei häufig auffallenden Alkohol- und Drogenkonsum ist eine MPU mit anschließender Sperrfrist nicht selten.

Die Sperrfrist hat eine Mindestlänge von sechs Monaten aufwärts, je nach Verkehrsverstoß. Es kann auch eine Sperrfrist bis zu fünf Jahre oder in bei besonders schweren Fällen sogar für immer angeordnet werden (§ 69a Absatz 1 StGB). 

Ohne Beantragung einer Sperrfristverkürzung kann der Führerschein frühestens erst wieder drei Monate vor dem Ende der Frist neu beantragt werden. Im Fall der lebenslangen Anordnung ist keine Verkürzung der Sperrfrist möglich.

Sperrfristverkürzung selbst beantragen

Sie möchten die Sperrfristverkürzung selbst beantragen? Für diesen formlosen Antrag ist kein spezielles Formular vorgeschrieben. Die Verkürzung der Sperrfrist muss nur hinreichend und nachvollziehbar begründet ist.

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